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  <title>Rechtsanwalt Michael Below</title>
  <updated>2013-02-24T15:35:00Z</updated>
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    <name>Michael Below</name>
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    <title type="html">Neuer GnuPG-Schlüssel</title>
    <published>2013-02-24T15:35:00Z</published>
    <updated>2013-02-24T15:35:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Für den Datenschutz in der Kommunikation per E-Mail empfehle ich die Verschlüsselung mit &lt;a href="http://www.gnupg.org"&gt;GNU Privacy Guard&lt;/a&gt;. Die dafür erforderlichen Schlüssel tausche ich alle zwei Jahre aus. Mein bisheriger öffentlicher Schlüssel ist nun ungültig geworden, seit heute habe ich darum einen &lt;a href="http://judiz.de/below13.asc" type="application/pgp-keys"&gt;Neuen&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
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    <title type="html">Neue Perspektiven bei Prof. Versteyl Rechtsanwälte</title>
    <published>2012-08-27T16:04:00Z</published>
    <updated>2012-08-27T16:04:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Zum 1. September schließe ich mich der Kanzlei &lt;a href="http://versteyl.de/"&gt;Prof. Versteyl Rechtsanwälte&lt;/a&gt; an. Die in Niedersachsen und Berlin ansässige Kanzlei zeichnet sich durch einen Schwerpunkt im Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht aus und bietet in Berlin außerdem ein Notariat. Ich werde dort den Bereich IT-Recht aufbauen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Standort der Berliner Kanzlei befindet sich in Charlottenburg, am Kurfürstendamm 217, im ehemaligen Wohnhaus von &lt;a href="http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bezirk/gedenktafeln/musil.html"&gt;Robert Musil&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;div class="pic"&gt;&lt;img src="/images/versteyl.png" alt="Umgebungskarte der Kanzlei Prof. Versteyl" height="333" width="499"&gt;&lt;p class="stat"&gt;&amp;copy; &lt;a href="http://www.openstreetmap.org/"&gt;Openstreetmap&lt;/a&gt; &amp;amp; Mitwirkende &lt;a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/"&gt;CC-BY-SA&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;

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    <id>tag:judiz.de,2012-05-23:/aktuelles/ebay-anfechtung/</id>
    <title type="html">Irrtum beim eBay-Kauf -- und dann?</title>
    <published>2012-05-23T11:16:00Z</published>
    <updated>2012-05-30T13:52:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Seit der Ausbreitung von Online-Plattformen wie &lt;a href="http://www.ebay.de/"&gt;eBay&lt;/a&gt; schließen deutlich mehr Privatleute miteinander Kaufverträge, ohne dass sie einander je gesehen haben. Diese Vielzahl von Online-Verträgen zwischen Unbekannten führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die aber im Ergebnis oft ganz klassische Fragen aus dem &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/"&gt;BGB&lt;/a&gt; betreffen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das &lt;a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/"&gt;Landgericht Berlin&lt;/a&gt; hatte so kürzlich darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an eine Anfechtungserklärung zu stellen sind: Über eBay wurde ein Vertrag über 9 Telefone zum Preis von zusammen 99 € abgeschlossen. Danach teilte der Verkäufer dem Käufer mit, es sei etwas »schief gegangen«, tatsächlich habe er die Telefone zu einem Preis von 99 € pro Stück anbieten wollen. Er fragte den Käufer, wie nun verfahren werden solle, und ob dieser »trotzdem« Interesse an den Telefonen hätte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Käufer beharrte auf Erfüllung des Vertrages. Nachdem der Verkäufer dies verweigerte erwarb er Ersatztelefone und verlangte die dafür anfallenden Mehraufwendungen als Schadenersatz.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach Ansicht des Verkäufers handelte es sich bei der oben zitierten Erklärung um eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums, so dass gemäß &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html"&gt;§ 122 BGB&lt;/a&gt; dem Käufer nur der Vertrauensschaden zu ersetzen wäre. Dies sind die Nachteile, die durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstanden sind, etwa weil eine andere günstige Gelegenheit nicht wahrgenommen wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Amtsgericht Mitte und das Landgericht als Berufungsinstanz kamen dagegen zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Anfechtungserklärung handelte. Maßgeblich sind die vom Bundesgerichtshof entwickelten &lt;a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&amp;amp;Datum=15.12.1987&amp;amp;Aktenzeichen=X+ZR+10%2F87"&gt;Grundsätze&lt;/a&gt;. Demnach kommt es darauf an, ob in der Mitteilung der Wille, den Vertrag als ganzes aus der Welt zu schaffen, eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck kam. Die bloße Mitteilung eines Irrtums, verbunden mit einem Verhandlungsangebot, ist keine Anfechtungserklärung im Rechtssinne.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Ergebnis hatte der Vertrag weiter Bestand, so dass der Verkäufer gemäß &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__281.html"&gt;§ 281 BGB&lt;/a&gt; den Schaden aus der Nichterfüllung, konkret die Mehraufwendungen für die Ersatztelefone zu erstatten hatte.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Hier zeigt sich, wie wichtig eine eindeutige Formulierung sein kann.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;&lt;a href="http://openjur.de/u/404625.html"&gt;LG Berlin 52 S 140/11&lt;/a&gt;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;em&gt;AG Mitte 6 C 2/11&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-10-18:/aktuelles/stromnetz/</id>
    <title type="html">Erhöhung der Netzentgelte? Stromnetze in Bürgerhand!</title>
    <published>2011-10-18T14:47:00Z</published>
    <updated>2011-10-18T14:47:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;In den letzten Monaten habe ich mich beim &lt;a href="http://berliner-energietisch.net/"&gt;Berliner Energietisch&lt;/a&gt; engagiert, einem Bündnis von umwelt- und sozialpolitischen Initiativen, das sich dafür einsetzt, das Berliner Stromnetz wieder in Landeseigentum zu überführen. 2014 läuft der Konzessionsvertrag mit &lt;a href="http://www.vattenfall.de/de/index.htm"&gt;Vattenfall&lt;/a&gt; aus, dies bietet die Chance zur &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Rekommunalisierung"&gt;Rekommunalisierung&lt;/a&gt; des Netzes im Sinne einer ökologischen Energiewende.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Warum das nötig ist zeigt sich auch an den aktuellen &lt;a href="http://www.berliner-zeitung.de/energiewende/steigende-strompreise-das-versagen-der-kontrolleure,10808242,11016592.html"&gt;Meldungen&lt;/a&gt; über die bevorstehende Erhöhung der Netzentgelte: Bei den Stromnetzen handelt es sich um &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliches_Monopol"&gt;natürliche Monopole&lt;/a&gt;, die eng reguliert werden, damit der Eigentümer aus seiner Monopolstellung keine übermäßigen Vorteile ziehen kann. Im Juni hatte der &lt;a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=2011-6-28&amp;amp;nr=56878&amp;amp;pos=18&amp;amp;anz=30"&gt;Bundesgerichtshof&lt;/a&gt; die Preisregulierung &lt;a href="http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/gsp-urteil-des-bundesgerichtshofs-entscheidungsgrunde-klaren-das-bild/"&gt;teilweise&lt;/a&gt; für rechtswidrig erklärt. Da es bisher keine Änderung der zu Grunde liegenden &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/aregv/index.html"&gt;Verordnung&lt;/a&gt; gab, können die Netzbetreiber nunmehr ihre Preise über das vorgesehene Maß hinaus erhöhen. In Berlin will Vattenfall seine Netzentgelte zum 1.1. 2012 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. &lt;a href="http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:roundup-eon-stromnetze-fordern-mehr-geld-noch-keine-erhoehungen-fuer-private/60117287.html"&gt;Eon&lt;/a&gt; erhöht um 7 bis 13 Prozent, EnBW um durchschnittlich 12 Prozent. Direkte Strompreiserhöhungen für die Endkunden sind damit bisher nicht verbunden, es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten entsprechend umgelegt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Ergebnis zeigen sich hier die Schwierigkeiten der Regulierung derartiger Monopole mittels Preiskontrollen und staatlicher Überwachung. Konsequent ist es darum, die Netze in Bürgerhand zu überführen.&lt;/p&gt;
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    <id>tag:judiz.de,2011-06-21:/aktuelles/dddatensammlung/</id>
    <title type="html">Dresden: Sammlung von Funkzellendaten unverhältnismäßig</title>
    <published>2011-06-21T18:24:00Z</published>
    <updated>2011-06-21T18:24:00Z</updated>
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    <content type="html">&lt;p&gt;Die Dresdener Polizei hat drei Tage nach den
  &lt;a href="http://www.dresden-nazifrei.com/"&gt;Demonstrationen&lt;/a&gt; gegen einen
  geplanten rechtsextremen Aufmarsch am 19. Februar in großem Umfang
  Handy-Verbindungsdaten bei Telefonanbietern abgefragt. Mit einer
  Funkzellenabfrage wurden ca. 138.000 Verbindungsdatensätze von
  mehreren tausend
  Personen erhoben, die sich zu dieser Zeit in der Dresdener Südstadt aufhielten. Öffentlich
  gemacht wurde dies am Sonntag zuerst von der
  &lt;a href="http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/"&gt;tageszeitung&lt;/a&gt;,
  woraufhin die Dresdener Polizei
  &lt;a href="http://www.polizei.sachsen.de/pd_dresden/6107.htm"&gt;betonte&lt;/a&gt;, die
  Maßnahme sei rechtmäßig gewesen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Heute habe ich dem &lt;a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/200286.dresdner-ermittler-geben-alles.html"&gt;Neuen
  Deutschland&lt;/a&gt;
  erläutert, warum diese Maßnahme nach meiner Ansicht rechtswidrig war:
Rechtsgrundlage ist &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html"&gt;§ 100g
  StPO&lt;/a&gt;,
  Absatz 2 Satz 2. Zweifelhaft ist schon, ob die
  Ermittlung ohne die Abfrage im Sinne dieser Norm »wesentlich erschwert« wäre, d.h. ob
  grundrechtsschonendere Ermittlungsmethoden deutlich geringere
  Erfolgsaussichten hatten. Jedenfalls steht die Abfrage von über
  100 000 Verbindungsdatensätzen tausender Bürger aber außer
  Verhältnis zu einem angeblichen Landfriedensbruch.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Verletzt ist durch diese Massenabfrage nicht nur das
  Fernmeldegeheimnis. Auch die Versammlungsfreiheit ist betroffen,
  wenn in derart großem Umfang Versammlungsteilnehmer erfasst werden.&lt;/p&gt;
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